Ist Ghostwriting ein Verbrechen?

Einleitung

Ghostwriting in der akademischen Welt ist seit Jahren Gegenstand intensiver Debatten. Für viele Studierende stellt es eine mögliche Lösung dar, wenn Zeitdruck, Stress oder methodische Unsicherheit überhandnehmen. Professionelle Schreibagenturen bieten Unterstützung bei der Themenentwicklung, Strukturierung oder beim Lektorat an – häufig auch unter Verweis auf realistische Ghostwriter Hausarbeit Kosten.

Doch die zentrale Frage bleibt: Ist Ghostwriting illegal? Handelt es sich um ein Verbrechen oder lediglich um einen ethisch fragwürdigen, aber rechtlich zulässigen Service? Zwischen universitärer Moral und juristischer Realität liegt eine Grauzone, die es zu verstehen gilt.

1. Der rechtliche Status von Ghostwriting

Keine Straftat im engeren Sinne

In Deutschland ist Ghostwriting nicht strafbar, solange keine Täuschung gegenüber einer Hochschule oder einer anderen prüfenden Institution erfolgt. Juristisch handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag zwischen zwei Parteien – dem Auftraggeber (Studierenden) und dem Auftragnehmer (Ghostwriter).

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte bereits 2019 (Az. VI ZR 505/17) klar, dass das Schreiben wissenschaftlicher Texte im Auftrag rechtlich zulässig ist, solange der Text nicht in betrügerischer Absicht eingereicht wird. Der Vertrag ist zwar zivilrechtlich nicht einklagbar (da er moralisch bedenklich sein kann), aber nicht strafbar.

Mit anderen Worten: Das Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit für Geld ist an sich kein Verbrechen. Erst die Handlung, sie unter eigenem Namen einzureichen, wird zur Täuschung und damit zum Verstoß gegen Prüfungsordnungen.

Täuschung, nicht Betrug

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Strafrecht und Prüfungsrecht:

  • Im Strafrecht gilt Ghostwriting nicht als Betrug (§ 263 StGB), weil kein materieller Schaden für Dritte nachweisbar ist.

  • Im Hochschulrecht jedoch gilt die Einreichung fremder Texte als Täuschung, die disziplinarische Konsequenzen nach sich zieht.


Somit bleibt Ghostwriting im juristischen Sinne legal, aber im akademischen Kontext verboten.

2. Wo verläuft die Grenze der Legalität?

Die Grenze zwischen zulässiger Unterstützung und unzulässiger Täuschung ist schmal – und für viele Studierende schwer erkennbar.

Erlaubt sind:

  • Korrektur und Lektorat: Rechtschreibung, Grammatik, Stil und Ausdruck verbessern.

  • Beratung und Coaching: Hilfe bei der Themenfindung, Struktur und Forschungsstrategie.

  • Formatierung: Zitierweise, Layout und Quellenangaben anpassen.


Diese Tätigkeiten gelten als redaktionelle oder didaktische Hilfe und sind erlaubt, da sie die Eigenleistung des Studierenden nicht ersetzen.

Verboten ist:

  • Komplettes Schreiben einer Arbeit: Wenn der Text vollständig von jemand anderem stammt.

  • Teilhabe am wissenschaftlichen Inhalt: Erstellung oder Interpretation von Forschungsergebnissen.

  • Abgabe unter eigenem Namen: Die Einreichung fremder Arbeit als eigene Leistung ist eine Täuschung gemäß Prüfungsordnung.


Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK, 2023) betont:

„Die wissenschaftliche Eigenleistung ist unverzichtbar. Jede Form der Übernahme fremder Arbeit verletzt den Grundsatz akademischer Redlichkeit.“

Damit ist klar: Unterstützung ja – Ersatz nein.

3. Die ethische Seite des Ghostwritings

Neben der rechtlichen Dimension ist Ghostwriting vor allem eine Frage der Ethik. Universitäten verstehen akademische Arbeiten als Ausdruck persönlicher Reife und fachlicher Kompetenz.

Eigenständigkeit als Bildungsziel

Die Fähigkeit, selbstständig zu forschen und zu schreiben, gilt als Kernkompetenz des Studiums. Wer eine fremde Arbeit einreicht, täuscht nicht nur die Hochschule, sondern auch sich selbst.

Nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik (2024) untergräbt Ghostwriting „die Idee akademischer Bildung, weil es Lernen durch Delegation ersetzt.“

Ghostwriting als Symptom

Viele Studierende greifen auf Ghostwriting zurück, weil sie sich überfordert fühlen – nicht, weil sie betrügen wollen. Ursachen sind:

  • Zeitmangel durch Arbeit oder Familie,

  • mangelnde Betreuung an Hochschulen,

  • Unsicherheit im wissenschaftlichen Schreiben.


Hier zeigt sich ein strukturelles Problem des Bildungssystems: Ghostwriting ist weniger eine moralische Krise einzelner Studierender, sondern ein Hinweis auf fehlende Unterstützung im Studium.

Verantwortungsvoller Umgang

Ethik bedeutet nicht, jede Hilfe abzulehnen, sondern sie verantwortungsvoll zu nutzen. Professionelle Schreibberatung, Lektorat oder Coaching können Lernprozesse fördern – solange die Autorschaft klar bleibt.

4. Risiken für Studierende

Auch wenn Ghostwriting keine Straftat ist, birgt es erhebliche Risiken.

Akademische Sanktionen

Wird eine ghostgeschriebene Arbeit eingereicht, drohen:

  • Bewertung mit „nicht bestanden“,

  • Exmatrikulation,

  • Aberkennung des Abschlusses, selbst Jahre später.


Die Universität zu Köln (Prüfungsordnung 2023) führt dazu aus:

„Wer die Urheberschaft an einer Prüfungsleistung täuscht, verliert den Prüfungsanspruch. Die Arbeit gilt als nicht bestanden.“

Zivilrechtliche Unsicherheit

Ghostwriting-Verträge sind rechtlich nicht einklagbar. Wird der Text mangelhaft geliefert oder bezahlt, haben beide Seiten keine rechtliche Handhabe. Studierende können sich also weder auf Qualitätsansprüche noch Rückerstattung berufen.

Reputationsschäden

Wird ein Täuschungsversuch bekannt, kann das den akademischen und beruflichen Ruf dauerhaft schädigen. Selbst nach erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit, dass eine Hochschule den Titel nachträglich entzieht, wenn der Betrug später entdeckt wird.

Ein bekanntes Beispiel ist der Fall der ehemaligen Politikerin Annette Schavan (2013), der wegen Plagiats ihr Doktortitel aberkannt wurde – ein drastischer Hinweis auf die Bedeutung akademischer Integrität.

5. Juristische Aspekte in verschiedenen Ländern

Deutschland

Wie bereits erläutert, ist Ghostwriting in Deutschland legal, solange keine Täuschung vorliegt. Die Dienstleistung fällt unter das Zivilrecht (§ 611 BGB – Dienstvertrag).

Österreich

Auch in Österreich ist Ghostwriting nicht strafbar, wird jedoch gemäß § 51 Abs. 2 des Universitätsgesetzes (UG, 2002) als Täuschung geahndet, wenn eine fremde Arbeit eingereicht wird.

Schweiz

In der Schweiz ist die Rechtslage ähnlich. Universitäten handhaben Täuschungsversuche streng, während Ghostwriting-Dienste selbst nicht verboten sind. Die Universität Zürich (2024) unterscheidet klar zwischen „unerlaubter Fremdarbeit“ und „fachlicher Unterstützung“.

Großbritannien

In Großbritannien ist die rechtliche Situation strenger: Seit dem Skills and Post-16 Education Act (2022) sind kommerzielle Essay-Writing-Dienste illegal, wenn sie akademische Täuschung fördern. Anbieter, die solche Arbeiten verkaufen, können strafrechtlich verfolgt werden.

USA

In den Vereinigten Staaten ist Ghostwriting nicht explizit verboten, doch Universitäten reagieren äußerst rigoros. Täuschungen führen zu sofortigem Ausschluss. Außerdem können Verstöße gegen akademische Ethik in Bewerbungsverfahren (Graduate School, Visa etc.) gravierende Folgen haben.

Insgesamt zeigt der internationale Vergleich: Während Deutschland und Österreich auf universitäre Disziplinarmaßnahmen setzen, gehen Länder wie Großbritannien stärker strafrechtlich vor.

6. Fazit

Ghostwriting ist kein Verbrechen im strafrechtlichen Sinn, aber sehr wohl ein Verstoß gegen die Grundsätze akademischer Redlichkeit. Der Unterschied liegt nicht im Schreiben selbst, sondern in der Verwendung der erstellten Texte.

Legitime Formen der Unterstützung – etwa Lektorat, Formatierung, Quellenberatung oder Schreibcoaching – sind erlaubt und oft hilfreich. Doch sobald die Eigenleistung vorgetäuscht wird, beginnt die Täuschung – mit potenziell existenzbedrohenden Folgen für die akademische Laufbahn.

Studierende sollten Ghostwriting-Dienste, wenn überhaupt, transparent und verantwortungsvoll nutzen: als Lernhilfe, nicht als Ersatz. Universitäten wiederum sollten verstärkt Schreibzentren, Betreuungsangebote und Methodenkurse anbieten, um Studierenden Alternativen zu bieten.

Ghostwriting ist also kein Verbrechen – aber es ist ein Warnsignal: für die Überforderung vieler Studierender und für die Notwendigkeit, wissenschaftliche Bildung menschlicher, zugänglicher und realistischer zu gestalten.