Strafen für Ghostwriting vermeiden

Einleitung

Die Bachelorarbeit ist ein entscheidender Meilenstein im Studium – sie soll zeigen, dass Studierende wissenschaftlich denken, recherchieren und schreiben können. Gleichzeitig empfinden viele diesen Prozess als überwältigend: Zeitdruck, Unsicherheit über formale Anforderungen und hohe Erwartungen führen oft zu dem Gedanken, sich professionelle Unterstützung zu suchen.

Im Internet finden sich zahlreiche Angebote, die Studierenden helfen sollen – von Korrekturservices über Schreibberatung bis hin zu kompletten Ghostwriting-Diensten. Wer sich über Bachelorarbeit Ghostwriter Kosten informiert, stößt schnell auf ein zentrales Problem: Wo liegt die Grenze zwischen zulässiger Hilfe und akademischem Fehlverhalten?

Diese Frage ist entscheidend, denn falsches Vorgehen kann schwerwiegende Folgen haben – von der Aberkennung der Arbeit bis zur Exmatrikulation. In diesem Artikel wird erläutert, welche Formen der Unterstützung erlaubt sind, welche zu Verstößen führen und wie man Ghostwriting-Dienste legal und verantwortungsbewusst nutzt.

Was gilt als zulässige Hilfe

Nicht jede Form externer Unterstützung ist verboten. Viele Universitäten erkennen ausdrücklich an, dass Studierende bei komplexen Arbeiten fachliche Begleitung in Anspruch nehmen dürfen – solange sie die intellektuelle Verantwortung selbst tragen.

1. Fachliche Beratung und Themenfindung

Es ist vollkommen legitim, sich bei der Eingrenzung des Themas oder bei der Strukturierung der Arbeit beraten zu lassen. Universitäten und externe Coaches dürfen helfen, Forschungsfragen zu präzisieren oder den Aufbau eines theoretischen Rahmens zu diskutieren.

Laut der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG, 2023) ist wissenschaftliches Arbeiten immer auch ein Lernprozess: Austausch, Feedback und Coaching sind Teil des wissenschaftlichen Diskurses, solange die Arbeit eigenständig bleibt.

2. Korrektur und Lektorat

Auch die sprachliche Überarbeitung oder Korrektur von Rechtschreibung, Grammatik und Stil ist erlaubt. Viele Hochschulen empfehlen sogar, Texte vor der Abgabe professionell lektorieren zu lassen, um Verständlichkeit und sprachliche Qualität zu verbessern.

Das Leitbild akademischer Integrität der Universität Hamburg (2022) erlaubt ausdrücklich die „sprachliche und formale Optimierung von studentischen Arbeiten“, sofern keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden.

3. Unterstützung bei Literatur und Quellen

Hilfe bei der Recherche – etwa durch Vorschläge für relevante Studien oder Datenbanken – ist erlaubt. Entscheidend ist, dass der Studierende die ausgewählten Quellen selbst liest, interpretiert und korrekt zitiert.

4. Formatierung und technische Gestaltung

Das Anpassen an Zitierstandards (APA, MLA, Chicago) oder das Erstellen von Literaturverzeichnissen gehört zu den formalen Unterstützungsleistungen. Diese Tätigkeiten gelten nicht als Eingriff in den wissenschaftlichen Gehalt und sind daher unbedenklich.

Kurz gesagt: Hilfe ja – Erarbeitung der Inhalte nein.

Was zu einem Verstoß führt

Während Beratung und Korrektur erlaubt sind, gibt es klare Grenzen, deren Überschreitung als Täuschungsversuch gilt.

1. Vollständiges Schreiben der Bachelorarbeit

Wenn eine Arbeit komplett von einem Dritten verfasst und anschließend unter eigenem Namen eingereicht wird, handelt es sich um Ghostwriting im engeren Sinn – und das ist verboten. In diesem Fall täuscht der Studierende über die Urheberschaft und damit über seine Qualifikation.

Nach §63a des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen (HG NRW, 2023) gilt das Einreichen fremder Leistungen als eigener als schwerer Täuschungsversuch, der zur „Bewertung mit ungenügend“ oder zur Exmatrikulation führen kann.

2. Plagiat und fehlende Quellenangabe

Auch das Kopieren fremder Textstellen ohne korrekte Zitation ist ein gravierender Verstoß gegen wissenschaftliche Ethik. Universitäten nutzen heute spezialisierte Software (z. B. Turnitin, PlagScan), um Plagiate zuverlässig zu erkennen.

Der Deutsche Hochschulverband (DHV, 2024) betont, dass bereits geringfügige Verstöße – wie unmarkierte Paraphrasen – als Täuschung gewertet werden können, da sie die Eigenleistung verfälschen.

3. Übernahme ganzer Textabschnitte durch Dritte

Auch das teilweise Ghostwriting – etwa das Schreiben einzelner Kapitel – ist riskant. Sobald ein wesentlicher Teil des Textes nicht vom Studierenden stammt, kann die Arbeit als ungültig erklärt werden.

Der Grundsatz lautet: Alle inhaltlichen Aussagen müssen selbstständig erarbeitet sein.

Die ethische Perspektive

Neben der rechtlichen Dimension spielt die Ethik eine entscheidende Rolle. Eine Bachelorarbeit ist nicht nur ein Prüfungsprodukt, sondern der Nachweis wissenschaftlicher Reife.

1. Selbstständigkeit als Lernziel

Universitäten erwarten, dass Studierende zeigen, dass sie Forschung eigenständig durchführen können – von der Fragestellung bis zur Auswertung. Wer diesen Prozess umgeht, verfehlt das Bildungsziel.

Wie die Hochschulrektorenkonferenz (HRK, 2023) feststellt, ist wissenschaftliche Eigenständigkeit „Kernkompetenz und Qualifikationsnachweis“ – sie darf durch keine externe Dienstleistung ersetzt werden.

2. Unterstützung als Begleitung, nicht Ersatz

Professionelle Unterstützung ist erlaubt, solange sie beratend, erklärend oder redaktionell erfolgt. Studierende profitieren dabei, weil sie lernen, wie wissenschaftliches Arbeiten funktioniert.

Ein Ghostwriter oder akademischer Coach kann z. B. erklären, wie Hypothesen aufgebaut oder Daten interpretiert werden – doch die Umsetzung muss vom Studierenden kommen.

3. Richtige Nutzung fördert Kompetenz

Wenn Hilfsdienste richtig eingesetzt werden, können sie sogar das wissenschaftliche Lernen fördern. Durch Korrektur, Feedback oder Literaturrecherche lernen Studierende, bessere Texte zu schreiben und strukturiert zu argumentieren. Der Schlüssel ist also nicht die Vermeidung von Hilfe, sondern ihr bewusster und transparenter Einsatz.

Die rechtliche Dimension

1. Ghostwriting an sich ist nicht strafbar

Weder das Anbieten noch das Inanspruchnehmen von Ghostwriting-Diensten ist in Deutschland strafrechtlich verboten, solange keine Täuschung gegenüber der Hochschule erfolgt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 15.01.2019 – VI ZR 505/17) bestätigt: Das Schreiben eines Textes als Dienstleistung ist zivilrechtlich erlaubt.

Problematisch wird es erst, wenn dieser Text unter falschem Namen eingereicht wird. Dann liegt eine Prüfungserschleichung vor – eine Täuschungshandlung mit akademischen Konsequenzen.

2. Sanktionen bei Täuschung

Wer eine fremde Arbeit als eigene einreicht, muss mit schwerwiegenden Sanktionen rechnen:

  • Bewertung mit „nicht bestanden“

  • Aberkennung des Abschlusses (auch nachträglich möglich)

  • Exmatrikulation oder Sperre für Wiederholungsversuche


Die Universität Köln (Prüfungsordnung 2023) schreibt:

„Wer die Urheberschaft an einer Prüfungsleistung täuscht, verliert den Prüfungsanspruch. Die Arbeit gilt als nicht bestanden.“

3. Zivilrechtliche Aspekte

Zwischen Auftraggeber und Ghostwriter besteht ein Dienstleistungsvertrag. Wird der Text jedoch rechtswidrig eingereicht, ist dieser Vertrag nicht einklagbar. Der Studierende kann sich also im Streitfall weder auf Gewährleistung noch Rückzahlung berufen.

4. Akademische Verantwortung bleibt beim Studierenden

Die Verantwortung für den Inhalt, die Quellen und die Methodik liegt immer beim Studierenden selbst. Selbst bei erlaubten Hilfsleistungen gilt: Wer seinen Namen unter eine Arbeit setzt, trägt die volle Verantwortung für ihre Richtigkeit und Originalität.

Fazit

Ghostwriting bewegt sich in einem sensiblen Spannungsfeld zwischen legitimer Unterstützung und akademischer Täuschung. Studierende können Strafen vermeiden, wenn sie sich an eine klare Regel halten: Hilfe darf begleiten, aber nie ersetzen.

Legale Formen der Unterstützung – wie Beratung, Korrekturlesen, Literaturvorschläge oder Formatierung – sind wertvolle Werkzeuge zur Qualitätssteigerung. Wer diese Dienste bewusst nutzt, verbessert nicht nur seine Arbeit, sondern auch seine wissenschaftlichen Kompetenzen.

Unzulässig ist hingegen alles, was die Eigenleistung verschleiert oder vorgibt, fremde Arbeit sei die eigene. Hier drohen gravierende Konsequenzen – von der Bewertung mit „nicht bestanden“ bis hin zur Exmatrikulation.

Richtig verstanden ist externe Unterstützung kein Risiko, sondern eine Chance: Sie hilft, den Lernprozess zu strukturieren, wissenschaftlich zu wachsen und Verantwortung zu übernehmen. Die Grenzen sind klar, solange Studierende Transparenz, Selbstständigkeit und akademische Integrität wahren.